AGBs

1. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 BGB (nachfolgend Kunde genannt). Bisherige Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) werden durch die nachstehenden ersetzt. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsabschlüsse. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn EURO ELAST hat denen im Einzelfall und schriftlich zugestimmt. Mündliche Abreden von Mitarbeitern sind nur gültig, wenn diese von EURO ELAST schriftlich bestätigt worden sind.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande zwischen dem Kunden und der EURO ELAST GmbH & Co. KG. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, wenn nichts anderes schriftlich zugesichert wurde. Alle Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe der Ware zustande. Änderungen in Form, Farbe, Gewicht und technischer Art bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3. Preise, Zahlungen, Verzug
Es gelten die von uns genannten Preise zzgl. der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie gelten ab Werk/ Lager incl. Verpackung. Kosten für Versand, erbetenen Eil- oder Expressversand trägt der Kunde, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug bei unserer Zahlstelle in EURO zu zahlen.
Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber zum Einzug angenommen. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem wir über den Betrag endgültig verfügen können. EURO ELAST ist berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
Ab Verzugseintritt gelten Verzugszinsen von 8% über Basiszinssatz, mindestens jedoch 12% p.a. als vereinbart. Werden EURO ELAST nach der Auftragserteilung oder Lieferung Tatsachen bekannt, die die Vermögenslage des Kunden ungünstig erscheinen lassen, ist EURO ELAST berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder sofortige Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen.

4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsabtretung
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben wir Eigentümer der verkauften Sachen. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, aber ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswertes wertanteilsmäßig an uns übergeht.
Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und veräußern. Etwa daraus entstehende Forderungen und Rechte tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung bis auf unseren schriftlichen Widerruf ermächtigt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderungen die Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber um mehr als 10 %, wird der überschießende Betrag nach unserer vollständigen Befriedigung an den Kunden rückabgetreten. Im Falle von Forderungsstreitigkeiten und etwaiger Einschaltung von Anwälten durch EURO ELAST gehen bei Forderungseinziehung die Hebegebühren zu Lasten des Kunden.

6. Lieferzeit und Lieferung
Von uns genannte Lieferfristen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Wir versenden ab Lager/Werk. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer bleibt vorbehalten, soweit die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Werk/Lager oder das unseres Unterlieferanten verlassen hat sowie beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Versandart, Beförderung und Schutzmittel sind unserer Wahl zu überlassen. Der Versand erfolgt für Rechnung des Kunden unfrei. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden vereinbart. Etwaige Transport-beschädigungen und Verluste hat der Kunde sofort bei Empfang der Ware geltend zu machen und durch den Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen. Angemessene Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Wird die von uns geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare und von uns unverschuldete Umstände verzögert (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel – auch bei unseren Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder – bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung – vom Vertrag zurückzutreten. Wird die vereinbarte Lieferzeit um mehr als zwei Wochen überschritten, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Geraten wir mit der Lieferung bei schriftlich vereinbartem Liefertermin in Verzug, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, sofern nicht ausnahmsweise eine Fristsetzung entbehrlich ist. Erklärt der Kunde nicht bereits in der Fristsetzung, ob er weiter auf Erfüllung besteht oder von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte und geht eine solche Erklärung auch nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen bei uns ein, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Kunden, Schadenersatz zu verlangen, richtet sich nach den Voraussetzungen in Ziffer 8. Warenauslieferung erfolgt nur gegen quittierte Empfangsbestätigung. Entladung ist Sache des Kunden. Nicht getauschte Europaletten werden mit 9,- € berechnet.

7. Gewährleistung
EURO ELAST liefert die Ware entsprechend den geltenden Produktbeschreibungen. Proben der Erzeugnisse von EURO ELAST gelten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, als ungefährer Anhalt für die Eigenschaft der Ware. Produktbeschreibungen und Proben sind nur insoweit als zugesicherte Eigenschaften anzusehen, als sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich oder trotz aller Sorgfalt unvermeidlich sind. Offensichtliche Mängel hat uns der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang schriftlich anzuzeigen, anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Der Kunde hat selbst zu prüfen, ob sich die bei uns bestellte Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck eignet. Ein Mangel insoweit liegt nur dann vor, wenn wir dem Kunden die Eignung schriftlich bestätigt haben.
Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sind wir dazu nicht bereit oder nicht in der Lage, kann der Kunde eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten; letzteres und der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung gelten jedoch nicht bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit. Das Recht des Kunden, Schadenersatz geltend zu machen, richtet sich nach Ziffer 8.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Sache beim Kunden, es sei denn, der Kunde hat uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, oder soweit die Pflichtverletzung von uns vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Verletzen wir nicht leistungsbezogene Pflichten gem. § 241 Abs. 2 BGB, stehen dem Kunden ein Rücktrittsrecht und Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung über die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus nur bei vorheriger schriftlicher Mahnung und wiederholter Pflichtverletzung durch uns zu. Für den Ersatz von Mangelfolgeschäden haftet EURO ELAST nur, wenn EURO ELAST für die Entstehung des Mangels durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten (mit-)verantwortlich ist.
Darüberhinausgehende Ersatzansprüche des Kunden gegen EURO ELAST und deren Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware (d.h., mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter) selbst entstanden sind.
Ausgenommen von den Beschränkungen nach diesem Abschnitt sind Ansprüche aus Vorsatz und bei grobem Verschulden und bei Ansprüchen auf Ersatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder aus Produkthaftung.

8. Schadenersatz, Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für Mängelfolgeschäden jeder Art, insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
Haben wir fahrlässig eine für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentliche Pflicht verletzt, ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen, bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbaren Schäden. Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Das gilt auch, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

9. Weiterveräußerung
Das Anbieten oder Versteigern von EURO ELAST-Produkten auf Internetseiten oder über Internet-Auktions-Plattformen bedarf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch EURO ELAST. Der aktive gewerbliche Weiterverkauf von EURO ELAST-Produkten bedarf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften der schriftlichen Zustimmung durch EURO ELAST.

10. Verpflichtungen aus dem Chemikalienrecht
EURO ELAST gewährleistet, dass die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung den einschlägigen Anforderungen aus dem Europäischen und Deutschen Chemikalienrecht in vollem Umfang entsprechen. Dies umfasst insbesondere die korrekte Kennzeichnung und Verpackung der Waren.
EURO ELAST gibt seinerseits die Waren an den Kunden unter der Voraussetzung ab, dass der Kunde sämtliche ihm obliegende chemikalienrechtlichen Verpflichtungen kennt und einhält. Die Bewertung der sicheren Verwendung von Gefahrstoffen durch oder im Auftrag des Kunden liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Ein Weiterverkauf durch den Kunden erfolgt nur unter Beachtung der hiermit verbundenen besonderen Pflichten durch diesen Kunden.

11. Schlussbestimmungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz unserer Zweigniederlassung, die die jeweilige Lieferung ausführt.
Gerichtsstand ist, auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, Berlin. Wir behalten uns vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVVO zuständig ist. Wir sind berechtigt, Klage auch am Geschäftssitz des Kunden zu erheben.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter: ec.europa.eu/consumers/odr bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbei-legungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist EURO ELAST nicht verpflichtet und nicht bereit.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB nichtig sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch EURO ELAST.

12. Bundesdatenschutzgesetz
Wir sind berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erhaltenen Daten des Kunden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für eigene Zwecke zu speichern. Im Zusammenhang mit der Abwicklung des Auftrages werden von EURO ELAST personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdaten-schutzgesetzes (BDSG neu) und der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert und ausschließlich im geschäftlichen Interesse angewendet.